Elementarschäden

Zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notlagen können staatliche Finanzhilfen gewährt werden, wenn Schäden von mehr als 5.000 Euro durch Naturereignisse wie Hochwasser, Stürme, Erdrutsche oder Waldbrände entstehen und nicht versicherbar sind. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen die Schäden weder selbst noch durch angemessene Vorsorge bewältigen können.

Die Entscheidung über solche Hilfen trifft das zuständige Regierungspräsidium. Unterstützt werden können Schäden an privaten Gebäuden und Hausrat sowie an landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder gewerblichen Betrieben.

Abweichungen von diesen Regelungen müssen vom Hessischen Finanzministerium genehmigt werden. In besonders dringenden Fällen sind außerdem Soforthilfen von bis zu 10.000 Euro möglich.