Seit Juni 2024 wurden in Hessen sowohl Wild- als auch Hausschweine mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert. Auf Basis einer EU-Durchführungsverordnung zur Eindämmung der Krankheit wurde für den Main-Taunus-Kreis eine endgültige Einteilung in Zonen festgelegt. Die Sperrzonen I und II gelten für Fälle bei Wildschweinen, während Sperrzone III Bereiche betrifft, in denen Hausschweine gehalten werden.
Die Afrikanische Schweinepest stellt für Menschen und andere Tierarten keine Gefahr dar – betroffen sind ausschließlich Haus- und Wildschweine. Das Bergen verendeter Wildschweine erfolgt ausschließlich durch dafür geschultes Fachpersonal. In Eddersheim wurde zudem ein zentraler Sammelplatz für Kadaver eingerichtet.