Betreuungsstellen
Betreuungsstellen für Evakuierte und Betroffene
Bei vielen Schadensereignissen gibt es neben verletzten Personen auch Menschen, die keine medizinische Hilfe benötigen, aber dennoch betreut werden müssen.
Für diese Einsätze wurde in Hessen ein landeseinheitliches Konzept entwickelt:
Betreuungsstelle (BtSt 25)
Betreuungsplatz 50 (BtP 50)
Betreuungsplatz 500 (BtP 500)
Diese Einrichtungen ermöglichen die Betreuung und Versorgung von betroffenen Personen auf örtlicher Ebene.
Wenn bei größeren Ereignissen – zum Beispiel bei Hochwasser, Sturm oder dem Ausfall sogenannter kritischer Infrastrukturen – eine Evakuierung notwendig wird, können Menschen dort zwischen 12 und 72 Stunden sicher untergebracht, betreut und versorgt werden.